![]() Vorrichtung zum abschirmen von sonnenlicht für ein kraftfahrzeug
专利摘要:
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (10) zum Abschirmen von Sonnenlicht für ein Kraftfahrzeug, aufweisend ein Verkleidungsteil (14), das zur Innenverkleidung einer A-Säule des Kraftfahrzeugs ausgebildet ist, und einen Blendenkörper (12), der bewegbar mit dem Verkleidungsteil (14) verbunden ist. Zweckmäßig kann die erfindungsgemäße Vorrichtung (10) beispielsweise einen Spalt zwischen der A-Säule und einem oberhalb der Windschutzscheibe angeordneten und ausgezogenen Sonnenrollo abdecken und abschatten. Dazu kann der bewegbare Blendenkörper (12) in eine Benutzungsstellung bewegt werden, in der er im Spalt positioniert ist. Der Fahrer des Kraftfahrzeugs kann so wirksam vor blendendem Gegenlicht/Sonnenlicht abgeschirmt werden, das sonst durch den Spalt einfallen könnte. 公开号:EP3689654A1 申请号:EP20153298.3 申请日:2020-01-23 公开日:2020-08-05 发明作者:Achim Burmeister;Stephan Schönherr;Holger Rix 申请人:MAN Truck and Bus SE; IPC主号:B60J3-00
专利说明:
[0001] Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abschirmen von Sonnenlicht, vorzugsweise eine Sonnenblenden-Vorrichtung, für ein Kraftfahrzeug, vorzugsweise ein Nutzfahrzeug. [0002] Es ist bekannt, zur Verbesserung der Fahrersicht eines Kraftfahrzeugs Sonnenblenden zu verwenden, um eine Blendung des Fahrers durch Gegenlicht/Sonnenlicht zu verhindern. In Nutzfahrzeugen wie Omnibussen und Lastkraftwagen können beispielsweise Sonnenrollos verwendet werden, die oberhalb einer Windschutzscheibe angebracht und nach unten ausrollbar sind, um den Fahrer vor Gegenlicht/Sonnenlicht abzuschirmen. [0003] Herkömmliche Sonnenblenden können aus verschiedenen Gründen nachteilig sein. Z. B. können herkömmliche Sonnenblenden einen nur unzureichenden Bereich der Windschutzscheibe abdecken, sodass die Fahrersicht unter bestimmten Einfallbedingungen des Gegenlichts/Sonnenlichts, weiterhin geblendet werden kann. [0004] Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine alternative und/oder verbesserte Vorrichtung zum Abschirmen von Sonnenlicht zu schaffen. [0005] Die Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen und der Beschreibung angegeben. [0006] Die Erfindung schafft eine Vorrichtung zum Abschirmen von (z. B. durch eine Windschutzscheibe einfallendem) Sonnenlicht, vorzugsweise eine Sonnenblenden-Vorrichtung, für ein Kraftfahrzeug, vorzugsweise ein Nutzfahrzeug (z. B. Lastkraftwagen oder Omnibus). Die Vorrichtung weist ein Verkleidungsteil auf, das zur Innenverkleidung einer A-Säule des Kraftfahrzeugs ausgebildet ist. Die Vorrichtung weist einen Blendenkörper auf, der bewegbar mit dem Verkleidungsteil verbunden ist. [0007] Bei herkömmlichen Sonnenblende, die oberhalb der Windschutzscheibe angeordnet sind (z. B. Sonnenrollos für Nutzfahrzeuge), ist es aus Bauraum- und Montagegründen typischerweise nicht ohne weiteres möglich, diese so anzuordnen, dass kein Spalt zwischen der Sonnenblende und einer A-Säule des Kraftfahrzeugs besteht. Der Fahrer des Kraftfahrzeugs kann somit bei Gegenlicht durch den Spalt zwischen der A-Säule und beispielsweise dem ausgezogenen Sonnenrollo geblendet werden. Zweckmäßig kann die erfindungsgemäße Vorrichtung dies verhindern. Der Spalt zwischen der A-Säule und dem ausgezogenen Sonnenrollo kann durch den bezüglich der A-Säule bewegbaren Blendenkörper abgedeckt und abgeschattet werden. Dazu kann der bewegbare Blendenkörper in eine Benutzungsstellung bewegt werden, in der er im Spalt positioniert ist. Der Fahrer des Kraftfahrzeugs kann so wirksam vor Gegenlicht/Sonnenlicht abgeschirmt werden, das sonst durch den Spalt einfallen könnte. Es ist auch möglich, dass der Blendenkörper unabhängig von beispielsweise einem weiteren Sonnenrollo oberhalb der Windschutzscheibe verwendet wird, wenn beispielsweise nur Gegenlicht/Sonnenlicht durch den vom Blendenkörper abdeckbaren Bereich der Windschutzscheibe einfällt. [0008] Zweckmäßig kann das Verkleidungsteil zur Befestigung an der A-Säule ausgebildet sein. [0009] Beispielsweise kann das Verkleidungsteil zumindest abschnittsweise schalenförmig sein oder ein U-Profil aufweisen. [0010] Vorzugsweise kann der Blendenkörper zum Abschirmen von durch die Windschutzscheibe einfallendem Sonnenlicht bewegbar sein. [0011] In einem Ausführungsbeispiel ist der Blendenkörper mit dem Verkleidungsteil schwenkbar um eine Schwenkachse verbunden. Vorzugsweise kann die Schwenkachse im Wesentlichen parallel zu einer Längsachse der A-Säule und/oder zu einer Längsachse des Verkleidungsteils verlaufen. Damit kann der Blendenkörper beispielsweise in eine Benutzungsstellung geschwenkt werden, in der er einen Bereich der Windschutzscheibe abdeckt und/oder abschattet. Andererseits kann Blendenkörper in eine nicht-Benutzungsstellung oder Verstaustellung geschwenkt werden, in der er im Bereich der A-Säule positioniert ist, zum Beispiel an dem Verkleidungsteil anliegt. [0012] In einem weiteren Ausführungsbeispiel weist das Verkleidungsteil eine Aufnahme für den Blendenkörper auf, in die der Blendenkörper in einer Verstaustellung des Blendenkörpers zweckmäßig bewegbar, vorzugsweise schwenkbar, ist. Dadurch kann erreicht werden, dass wenn der Blendenkörper beispielsweise nachts oder bei nicht-blendenden Lichtverhältnissen nicht benötigt wird, dieser in die Verstaustellung geschwenkt werden kann, in der der Blendenkörper möglichst wenig Raum und Sicht verbaut. [0013] In einer Weiterbildung ist der Blendenkörper in der Verstaustellung zumindest teilweise oder vollständig bündig mit und/oder zumindest teilweise oder vollständig zurückversetzt zu einer Außenkontur des Verkleidungsteils in der Aufnahme positionierbar. Damit behindert der Blendenkörper in der Verstaustellung die Sicht nicht und ist zudem besonders bauraumgünstig angeordnet. [0014] In einem Ausführungsbeispiel ist die Aufnahme als eine vorzugsweise längliche und/oder rechteckförmige Ausnehmung ausgebildet und/oder an eine Außenform des Blendenkörpers angepasst. Somit kann der Blendenkörper auf einfache Weise innerhalb der Aufnahme verstaut / positioniert werden. [0015] In einem weiteren Ausführungsbeispiel ist die Aufnahme im Bereich einer Schwenkachse des Blendenkörpers vertieft. Damit kann beispielsweise ein ausreichender Bewegungsradius für den Blendenkörper gewährleistet werden. Zusätzlich kann dies beispielsweise bauraum- und montagegünstig im Hinblick auf die Anordnung der zur Bildung der Schwenkachse benötigten Elemente sein. [0016] Es ist möglich, dass die Aufnahme nur an einer Oberseite und/oder einer Unterseite durch entsprechende Wände des Verkleidungsteils begrenzt ist. Somit kann beispielsweise ein vergleichsweise großer Blendenkörper ermöglicht werden, der trotzdem vollständig in der Aufnahme aufnehmbar ist. [0017] In einer Ausführungsform ist der Blendenkörper an dem Verkleidungsteil arretierbar, vorzugsweise in einer Verstaustellung (z. B. Einschwenkstellung) und/oder in einer Benutzungsstellung (z. B. Ausschwenkstellung) des Blendenkörpers. Damit kann verhindert werden, dass sich der Blendenkörper aufgrund von Vibrationen des Kraftfahrzeugs ungewünscht bewegt oder klappert. [0018] In einer Weiterbildung ist der Blendenkörper magnetisch an dem Verkleidungsteil (zum Beispiel in der Verstaustellung und/oder der Benutzungsstellung) arretierbar. Alternativ oder zusätzlich ist der Blendenkörper mechanisch an dem Verkleidungsteil (zum Beispiel in der Verstaustellung und/oder der Benutzungsstellung) arretierbar. [0019] Es ist möglich, dass zur magnetischen Arretierung eine magnetische Arretiervorrichtung umfasst ist, die zumindest einen Magneten (z. B. Permanentmagneten) aufweist. Der oder die Magnete können beispielsweise im oder am Verkleidungsteil und/oder im oder am Blendenkörper angeordnet sein. [0020] Bei einer mechanischen Arretiervorrichtung kann die Arretierung beispielsweise auf den Bewegungsmechanismus, zum Beispiel die Schwenkachse, wirken. [0021] In einer weiteren Ausführungsform ist eine Schwenkachse des Blendenkörpers in einem Bereich des Verkleidungsteils angeordnet, der zu einer Vorwärtsfahrtrichtung des Kraftfahrzeugs gewandt ist. Dadurch kann der Blendenkörper auf einfache Weise in Richtung zu der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeugs ausgeschwenkt werden, wenn er benötigt wird. [0022] In einer Ausführungsvariante weist der Blendenkörper einen Griffbereich auf. Vorzugsweise kann der Griffbereich in einer Verstaustellung des Blendenkörpers über das Verkleidungsteil überstehen, bevorzugt in einer Richtung entgegengesetzt zu einer Vorwärtsfahrtrichtung des Kraftfahrzeugs. Es ist auch möglich, dass der Griffbereich beispielsweise an einer einer Schwenkachse des Blendenkörpers entgegengesetzten Seite des Blendenkörpers angeordnet ist. Damit kann der Blendenkörper auf einfache Weise durch den Fahrer erreicht, ergriffen und wie gewünscht bewegt werden. [0023] In einer Weiterbildung ist der Griffbereich als ein länglicher Vorsprung ausgeführt, wobei vorzugsweise dessen Längsachse im Wesentlichen parallel zu der Längsachse der A-Säule und/oder zu der Längsachse des Verkleidungsteils verläuft. [0024] In einem Ausführungsbeispiel ist der Blendenkörper in eine Benutzungsstellung bewegbar, vorzugsweise schwenkbar, in der er einen Bereich einer Windschutzscheibe des Kraftfahrzeugs angrenzend an die A-Säule und/oder das Verkleidungsteil abdeckt und/oder abschattet. [0025] In einem weiteren Ausführungsbeispiel ist der Blendenkörper im Wesentlichen rechteckförmig ausgebildet und/oder hochkant mit dem Verkleidungsteil verbunden. [0026] In einer Ausführungsform weist die Vorrichtung ferner ein weiteres Verkleidungsteil, das zur Innenverkleidung zumindest eines vorderen Dachbereichs des Kraftfahrzeugs ausgebildet ist, und eine Sonnenschutzeinrichtung (z. B. Rollo, Rollladen oder Jalousie), die ein- und ausziehbar mit dem weiteren Verkleidungsteil verbunden ist, auf. Vorzugsweise kann der Blendenkörper so angeordnet und/oder dimensioniert sein, dass er in einer Benutzungsstellung des Blendenkörpers einen Spalt zwischen dem Verkleidungsteil und der Sonnenschutzeinrichtung abdeckt und/oder abschattet, vorzugsweise im Wesentlichen vollständig. [0027] Die Erfindung betrifft auch ein Kraftfahrzeug, vorzugweise ein Nutzfahrzeug (zum Beispiel Lastkraftwagen oder Omnibus), mit einer Vorrichtung wie hierin offenbart. [0028] Es ist auch möglich, die Vorrichtung wie hierin offenbart für Personenkraftwagen, geländegängige Fahrzeuge usw. zu verwenden. [0029] Die zuvor beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen und Merkmale der Erfindung sind beliebig miteinander kombinierbar. Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden im Folgenden unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es zeigen: Figur 1 eine perspektivische Ansicht eines A-Säulenbereichs eines Kraftfahrzeugs mit einer beispielhaften Vorrichtung zum Abschirmen von Sonnenlicht gemäß der vorliegenden Offenbarung in einer Verstaustellung; und Figur 2 eine perspektivische Ansicht eines A-Säulenbereichs eines Kraftfahrzeugs mit der beispielhaften Vorrichtung zum Abschirmen von Sonnenlicht in einer Benutzungsstellung; Figur 3 eine perspektivische Rückansicht eines beispielhaften Blendenkörpers der Vorrichtung zum Abschirmen von Sonnenlicht; Figur 4 eine perspektivische Vorderansicht eines beispielhaften Verkleidungsteils der Vorrichtung zum Abschirmen von Sonnenlicht; Figur 5 eine perspektivische Rückansicht einer beispielhaften Vorrichtung zum Abschirmen von Sonnenlicht mit dem Blendenkörper von Figur 3 und dem Verkleidungsteil von Figur 4; und Figur 6 eine Längsschnittansicht der beispielhaften Vorrichtung zum Abschirmen von Sonnenlicht von Figur 5. [0030] Die in den Figuren gezeigten Ausführungsformen stimmen zumindest teilweise überein, so dass ähnliche oder identische Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen sind und zu deren Erläuterung auch auf die Beschreibung der anderen Ausführungsformen bzw. Figuren verwiesen wird, um Wiederholungen zu vermeiden. [0031] Die Figuren 1 und 2 zeigen eine Vorrichtung 10 zum Abschirmen von Sonnenlicht für ein Kraftfahrzeug. Zweckmäßig ist die Vorrichtung 10 somit als eine Sonnenblenden-Vorrichtung ausgeführt. Das Kraftfahrzeug kann ein Nutzfahrzeug, zum Beispiel ein Lastkraftwagen oder ein Omnibus, sein. [0032] Die Vorrichtung 10 kann einen bewegbaren, vorzugsweise schwenkbaren, Blendenkörper 12 und ein Verkleidungsteil 14 zur Innenverkleidung einer A-Säule (verdeckt in Figur 1 und 2) des Kraftfahrzeugs aufweisen. [0033] Der Blendenkörper 12 kann bewegbar mit dem Verkleidungsteil 14 verbunden sein. Der Blendenkörper 12 ist zwischen einer Verstaustellung (zum Beispiel Einschwenkstellung) und einer Benutzungsstellung (zum Beispiel Ausschwenkstellung) bewegbar, vorzugsweise verschwenkbar. Die Figur 1 zeigt den Blendenkörper 12 in der Verstaustellung. Die Figur 2 zeigt den Blendenkörper 12 in der Benutzungsstellung. [0034] Der Blendenkörper 12 kann insbesondere bei Gegenlicht/Sonnenschein in die Benutzungsstellung (siehe Figur 2) bewegt, zum Beispiel ausgeschwenkt, werden. Wenn der Blendenkörper 12 hingegen nicht benötigt wird, zum Beispiel bei anderen oder normalen Licht- und Sichtverhältnissen oder nachts, kann der Blendenkörper 12 in die Verstaustellung (siehe Figur 1) bewegt, zum Beispiel eingeschwenkt, werden. [0035] Bevorzugt kann der Blendenkörper 12 in der Benutzungsstellung einen Abschnitt einer Windschutzscheibe 16 des Kraftfahrzeugs abdecken. Dieser Abschnitt kann zweckmäßig ein solcher Abschnitt der Windschutzscheibe 16 sein, der montage- und/oder bauraumbedingt nicht durch ein oberhalb der Windschutzscheibe 16 angebrachte, ein- und ausziehbare Sonnenschutzeinrichtung 18 abdeckbar ist. In anderen Worten, der durch den Blendenkörper 12 abdeckbare Abschnitt kann ein Spalt zwischen dem Verkleidungsteil 14 zur Verkleidung der A-Säule und der (teilweise oder vollständig) ausgezogenen Sonnenschutzeinrichtung 18 sein. [0036] Beispielsweise kann die Sonnenschutzeinrichtung 18 ein wickelbares oder faltbares Rollo, ein Rollladen oder eine Jalousie sein. Zweckmäßig kann die Sonnenschutzeinrichtung 18 ein- und ausziehbar mit einem weiteren Verkleidungsteil 20 verbunden sein. Das weitere Verkleidungsteil 20 kann zur Innenverkleidung zumindest eines vorderen Dachbereichs des Kraftfahrzeugs ausgebildet sein. In den Figuren 1 und 2 ist die Sonnenschutzeinrichtung 18 rein beispielhaft als ein zumindest teilweise ausgezogenes (ausgewickeltes) Sonnenrollo dargestellt. [0037] Nachfolgend sind unter Bezugnahme auf die Figuren 1 bis 6 zweckmäßige Konstruktionsdetails des Blendenkörpers 12 und des Verkleidungsteils 14 beschrieben. [0038] Der Blendenkörper 12 kann schwenkbar mit dem Verkleidungsteil 14 verbunden sein. Eine Schwenkachse des Blendenkörpers 12 kann im Wesentlichen parallel zu einer Längsachse des Verkleidungsteils 14 und somit bevorzugt parallel zur A-Säule des Kraftfahrzeugs verlaufen. Die Schwenkverbindung zwischen dem Blendenkörper 12 und Verkleidungsteil 14 kann beispielsweise durch eines oder mehrere Scharniere oder drehbar gelagerte Zapfen- oder Stabelemente ausgeführt sein. [0039] In der dargestellten Ausführungsform von Figur 5 und Figur 6 ist die Schwenkachse des Blendenkörpers 12 gebildet durch ein unteres Zapfenelement 22. Das untere Zapfenelement 22 ist fest mit einem unteren Bereich oder einer Unterseite des Blendenkörpers 12 verbunden, z. B. verklebt. Das untere Zapfenelement 22 ist drehbar in einer Halterung 24 des Verkleidungsteils 14 gelagert. Zusätzlich ist die Schwenkachse des Blendenkörpers 12 durch ein oberes Zapfenelement 26 gebildet. Das obere Zapfenelement 26 ist fest in einer Halterung 28 des Verkleidungsteils 14 gehalten. Das obere Zapfenelement 26 ist in eine obere Öffnung 30 des Blendenkörpers 12 eingeführt, sodass der Blendenkörper 12 durch das obere Zapfenelement 26 geführt drehbar ist. [0040] Zweckmäßig können die Schwenkachse und die Schwenkverbindung in einem Bereich des Blendenkörpers 12 und des Verkleidungsteils 14 angeordnet sein, der einer Vorwärtsfahrtrichtung des Kraftfahrzeugs zugewandt sind. In anderen Worten, die Schwenkachse und die Schwenkverbindung können in einem Bereich der Vorrichtung 10 bzw. des Verkleidungsteils 14 angeordnet sein, der seitlich an die Windschutzscheibe 16 angrenzt. [0041] Der Blendenkörper 12 kann im Wesentlichen rechteckförmig sein. Der Blendenkörper 12 kann hochkant mit dem Verkleidungsteil 14 verbunden sein. Beispielsweise kann der Blendenkörper 12 eine Breite ≥ 100 mm (oder weniger) und/oder ≤ 200 mm (oder mehr) aufweisen. Der Blendenkörper 12 kann beispielsweise eine Höhe ≥ 300 mm (oder weniger) und/oder ≤ 500 mm (oder mehr) aufweisen. [0042] Es ist allerdings beispielsweise auch möglich, den Blendenkörper 12 translatorisch zwischen einer Verstaustellung und einer Benutzungsstellung bewegbar mit dem Verkleidungsteil zu verbinden. [0043] Der Blendenkörper 12 kann einen Griffbereich 32 aufweisen. Zweckmäßig kann der Blendenkörper 12 so an dem Griffbereich 32 gegriffen und zwischen der Verstaustellung (siehe Figur 1) und der Benutzungsstellung (siehe Figur 2) bewegt werden. Der Griffbereich 32 kann an einer Außenseite, insbesondere einer Längsaußenseite, des Blendenkörpers 12 angeordnet sein. [0044] Der Griffbereich 32 kann beispielsweise ergonomisch auf einer der Schwenkachse abgewandten Seite des Blendenkörpers 12 angeordnet sein. Der Griffbereich 32 kann als ein länglicher Vorsprung ausgeführt sein, der sich über eine gesamte Höhe (siehe zum Beispiel Figur 3) oder nur einen Teil davon (siehe Figuren 1 und 2) des Blendenkörpers 12 erstreckt. Eine Längsachse des Griffbereichs 32 kann im Wesentlichen parallel zu der Längsachse der A-Säule und zu der Längsachse des Verkleidungsteils 14 verlaufen. [0045] Der Griffbereich 32 kann zum Erleichtern eines Ergreifens über das Verkleidungsteil 14 überstehen, zum Beispiel wie dargestellt in einer Richtung entgegengesetzt zu der Vorwärtsfahrtrichtung des Kraftfahrzeugs. [0046] Zweckmäßig kann der Blendenkörper 12 zumindest teilweise intransparent sein, um eine Transmission von Gegenlicht/Sonnenlicht zu verhindern. Es ist allerdings auch möglich, dass der Blendenkörper 12 zumindest teilweise transparent oder lediglich abdunkelnd ausgebildet ist, um beispielsweise eine abgeschattete Sicht nach draußen zu ermöglichen. [0047] Das Verkleidungsteil 14 dient dazu, die A-Säule des Kraftfahrzeugs von innen zu verkleiden. Zweckmäßig ist das Verkleidungsteil 14 daher als ein länglicher, zumindest abschnittsweise schalenförmiger Körper ausgebildet. Beispielsweise kann das Verkleidungsteil 14 eine Höhe ≥ 800 mm (oder weniger) und/oder ≤ 1200 mm (oder mehr) aufweisen. Das Verkleidungsteil 14 kann beispielsweise eine Breite ≥ 100 mm (oder weniger) und/oder ≤ 250 mm (oder mehr) aufweisen. [0048] Das Verkleidungsteil 14 kann eine Aufnahme 34 für den Blendenkörper 12 aufweisen. In der Verstaustellung kann der Blendenkörper 12 in der Aufnahme 34 positioniert sein. Insbesondere kann der Blendenkörper 12 zum Einnehmen der Verstaustellung in die Aufnahme 34 eingeschwenkt werden. Die Aufnahme 34 ermöglicht es, dass der Blendenkörper 12, wenn er nicht benutzt wird, möglichst wenig Sicht und Raum verbaut. [0049] Die Aufnahme 34 und der Blendenkörper 12 können so aneinander angepasst sein, dass der Blendenkörper 12 in der Verstaustellung im Wesentlichen bündig mit oder zurückversetzt zu einer Außenkontur des Verkleidungsteils 14 ist, wie in den Figuren 1, 2 und 6 dargestellt ist. [0050] Zweckmäßig ist die Aufnahme 34 als eine vorzugsweise längliche und rechteckförmige Ausnehmung (Vertiefung) ausgebildet. Die Aufnahme 34 ist an eine Außenform des Blendenkörpers 12 angepasst, um diesen in der Verstaustellung vollständig aufzunehmen. [0051] Im Bereich der Schwenkachse kann die Aufnahme 34 vertieft sein, um beispielsweise Bauraum für die Schwenkverbindung zwischen dem Blendenkörper 12 und dem Verkleidungsteil 14 zu schaffen. [0052] Beispielsweise kann die Aufnahme 34 nur an einer Oberseite und einer Unterseite durch entsprechende Wände des Verkleidungsteils 14 begrenzt sein. Somit kann ein vergleichsweise großer Blendenkörper 12 ermöglicht werden, der trotzdem vollständig in der Aufnahme 34 aufnehmbar ist. [0053] Das Verkleidungsteil 14 kann mittels einer oder mehrerer Halterungen 36 (siehe Figuren 5 und 6) an der A-Säule befestigt, zum Beispiel angeschraubt, sein. Die Halterungen 36 sind an einer Rückseite des Verkleidungsteils 14 angeordnet. Die Halterungen 36 können beispielsweise durch Öffnungen 38 (siehe Figur 4) im Verkleidungsteil 14 zugängig sein, sodass zweckmäßig entsprechende Schrauben durch die Halterungen 36 ein- und ausgeschraubt werden können. [0054] Es ist möglich, dass die Vorrichtung 10 eine Arretiervorrichtung (nicht gesondert dargestellt) aufweist. Mittels der Arretiervorrichtung kann der Blendenkörper 12 in der Verstaustellung und/oder in der Benutzungsstellung arretiert werden, um beispielsweise eine ungewünschte Bewegung des Blendenkörpers 12 bei Vibrationen usw. zu verhindern. Die Arretiervorrichtung kann beispielsweise eine mechanische Arretiervorrichtung sein. Es ist allerdings auch möglich, dass die Arretiervorrichtung beispielsweise eine magnetische Arretiervorrichtung ist, bei der beispielsweise ein Permanentmagnet im oder am Verkleidungsteil 14 mit einem ferromagnetischen Bereich im oder am Blendenkörper 12, oder umgekehrt, zusammenwirken kann, um den Blendenkörper 12 in der Verstaustellung und/oder in der Benutzungsstellung 12 zu arretieren (zu halten). [0055] Die Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen möglich, die ebenfalls von dem Erfindungsgedanken Gebrauch machen und deshalb in den Schutzbereich fallen. Insbesondere beansprucht die Erfindung auch Schutz für den Gegenstand und die Merkmale der Unteransprüche unabhängig von den in Bezug genommenen Ansprüchen. Insbesondere sind die einzelnen Merkmale des unabhängigen Anspruchs 1 jeweils unabhängig voneinander offenbart. Zusätzlich sind auch die Merkmale der Unteransprüche unabhängig von sämtlichen Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 und beispielsweise unabhängig von den Merkmalen bezüglich des Vorhandenseins und/oder der Konfiguration des Verkleidungsteils und/oder des Blendenkörpers des unabhängigen Anspruchs 1 offenbart. Alle Bereichsangaben hierin sind derart offenbart zu verstehen, dass gleichsam alle in den jeweiligen Bereich fallenden Werte einzeln offenbart sind, z. B. auch als jeweils bevorzugte engere Außengrenzen des jeweiligen Bereichs. Bezugszeichenliste [0056] 10Vorrichtung zum Abschirmen von Sonnenlicht12Blendenkörper14Verkleidungsteil16Windschutzscheibe18Sonnenschutzeinrichtung20Weiteres Verkleidungsteil22Zapfenelement24Halterung26Zapfenelement28Halterung30Öffnung32Griffbereich34Aufnahme36Halterung38Öffnung
权利要求:
Claims (15) [0001] Vorrichtung (10) zum Abschirmen von Sonnenlicht, vorzugsweise Sonnenblenden-Vorrichtung, für ein Kraftfahrzeug, vorzugsweise ein Nutzfahrzeug, aufweisend: ein Verkleidungsteil (14), das zur Innenverkleidung einer A-Säule des Kraftfahrzeugs ausgebildet ist; und einen Blendenkörper (12), der bewegbar mit dem Verkleidungsteil (14) verbunden ist. [0002] Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, wobei:der Blendenkörper (12) mit dem Verkleidungsteil (14) schwenkbar um eine Schwenkachse verbunden ist, die im Wesentlichen parallel zu einer Längsachse der A-Säule und/oder zu einer Längsachse des Verkleidungsteils (14) verläuft. [0003] Vorrichtung (10) nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, wobei:das Verkleidungsteil (14) eine Aufnahme (34) für den Blendenkörper (12) aufweist, in die der Blendenkörper (12) in einer Verstaustellung des Blendenkörpers (12) bewegbar, vorzugsweise schwenkbar, ist. [0004] Vorrichtung (10) nach Anspruch 3, wobei:der Blendenkörper (12) in der Verstaustellung zumindest teilweise oder vollständig bündig mit und/oder zumindest teilweise oder vollständig zurückversetzt zu einer Außenkontur des Verkleidungsteils (14) in der Aufnahme (34) positionierbar ist. [0005] Vorrichtung (10) nach Anspruch 3 oder Anspruch 4, wobei:die Aufnahme (34) als eine längliche und/oder rechteckförmige Ausnehmung ausgebildet und/oder an eine Außenform des Blendenkörpers (12) angepasst ist. [0006] Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 3 bis 5, wobei:die Aufnahme (34) im Bereich einer Schwenkachse des Blendenkörpers (12) vertieft ist. [0007] Vorrichtung (10) nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei:der Blendenkörper (12) an dem Verkleidungsteil (14) arretierbar ist, vorzugsweise in einer Verstaustellung und/oder in einer Benutzungsstellung des Blendenkörpers (12). [0008] Vorrichtung (10) nach Anspruch 7, wobei: der Blendenkörper (12) magnetisch an dem Verkleidungsteil (14) arretierbar ist; und/oder der Blendenkörper (12) mechanisch an dem Verkleidungsteil (14) arretierbar ist. [0009] Vorrichtung (10) nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei:eine Schwenkachse des Blendenkörpers (12) in einem Bereich des Verkleidungsteils (14) angeordnet ist, der zu einer Vorwärtsfahrtrichtung des Kraftfahrzeugs gewandt ist. [0010] Vorrichtung (10) nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei der Blendenkörper (12) einen Griffbereich (32) aufweist, der: in einer Verstaustellung des Blendenkörpers (12) über das Verkleidungsteil (14) übersteht, vorzugsweise in einer Richtung entgegengesetzt zu einer Vorwärtsfahrtrichtung des Kraftfahrzeugs; und/oder an einer einer Schwenkachse des Blendenkörpers (12) entgegengesetzten Seite des Blendenkörpers (12) angeordnet ist. [0011] Vorrichtung (10) nach Anspruch 10, wobei:der Griffbereich (32) als ein länglicher Vorsprung ausgeführt ist, dessen Längsachse im Wesentlichen parallel zu der Längsachse der A-Säule und/oder zu der Längsachse des Verkleidungsteils (14) verläuft. [0012] Vorrichtung (10) nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei:der Blendenkörper (12) in eine Benutzungsstellung bewegbar, vorzugsweise schwenkbar, ist, in der er einen Bereich einer Windschutzscheibe (16) des Kraftfahrzeugs angrenzend an die A-Säule und/oder das Verkleidungsteil (14) abdeckt und/oder abschattet. [0013] Vorrichtung (10) nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei:der Blendenkörper (12) im Wesentlichen rechteckförmig ausgebildet ist und/oder hochkant mit dem Verkleidungsteil (14) verbunden ist. [0014] Vorrichtung (10) nach einem der vorherigen Ansprüche, ferner aufweisend: ein weiteres Verkleidungsteil (20), das zur Innenverkleidung zumindest eines vorderen Dachbereichs des Kraftfahrzeugs ausgebildet ist, und eine Sonnenschutzeinrichtung (18), die ein- und ausziehbar mit dem weiteren Verkleidungsteil (20) verbunden ist, wobei der Blendenkörper (12) so angeordnet und/oder dimensioniert ist, dass er in einer Benutzungsstellung des Blendenkörpers (12) einen Spalt zwischen dem Verkleidungsteil (14) und der Sonnenschutzeinrichtung (18) abdeckt und/oder abschattet, vorzugsweise im Wesentlichen vollständig. [0015] Kraftfahrzeug, vorzugweise Nutzfahrzeug, mit einer Vorrichtung (10) nach einem der vorherigen Ansprüche.
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同族专利:
公开号 | 公开日 DE102019102490A1|2020-08-06|
引用文献:
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